15.08.2017 | Wichtige Änderungen beim Datenschutz für private Unternehmen


Nach jahrelangen Verhandlun­gen auf europäischer Ebene erfolgte im Dezember 2015 die Einigung auf eine Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Durch die Verordnung werden nationale Gesetze weitestgehend vereinheitlicht.

Die neue Gesetzeslage hat unmittelbaren Einfluss auf unternehmerische Abläufe. Wenn gleich die Regelung erst zum 25. Mai 2018 in Kraft tritt, gilt es bereits jetzt, die notwendi­gen Anpassungen vorzunehmen. Der Anwendungsbereich der Norm ist sehr weit gefasst und geht quasi alle modernen Unternehmen an. Betroffen sind alle Einrichtungen, die personenbezogene Daten auto­matisiert verarbeiten oder bei einer nicht automatisierten Verarbeitung zumindest speichern.

Doch was genau ändert sich für betroffene Unternehmen?

Neben altbekannten Pflichten werden vor allem technische und organisatorische Änderun-gen notwendig. Einschneidend sind die neuen umfangreichen Dokumentationspflichten, die z.T. nun buß-geldbewährt sind. Vor allem das sog. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, praktisch das bisherige Verfahrensverzeichnis hat einige Erweiterungen erfahren. Die notwendigen lnhalte richten sich nach Art. 30 DSGVO. Hiernach sind nunmehr neben den verantwortlichen Stellen auch die sog. Auftragsdatenverarbeiter zu benennen.

Daneben werden umfangreiche Meldepflichten geschaffen. Gewerblicher Datendiebstahl kommt häufiger vor, als man gemeinhin annehmen möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine 72-stündige Meldepflicht gegen­über der Aufsichtsbehörde für Verletzungen des Schutzes persönlicher Daten.

Die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind relativ unübersichtlich geregelt. Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, für wen welche Re­gelungen und Ausnahmen gelten. Dennoch ist die Verord­nung durchaus ernst zu neh­men. Die Bußgelder für Verlet­zungen wurden drastisch er­höht, so dass es sich empfiehlt, die eigenen Konzepte zum Datenschutz im Unterneh­men einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen.

Martin März
SMF Rechtsanwälte u. Steuerberater

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