15.06.2022 | Transparenzregister - Frist läuft ab.


Wie Ihnen eventuell schon bekannt geworden ist, müssen alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH) ihre sog. wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden.

Die Frist für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften oder Partnerschaften läuft bereits am 30.06.2022 ab; für offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften bzw. alle anderen Personengesellschaften erst am 31.12.2022.

Durch die zentrale Erfassung sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturren von Unternehmen nachvollziehbar gemacht werden, z. B. um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Nicht eintragungspflichtig sind Einzelunternehmer, eingetragenen Kaufmänner/Kauffrauen (e.K./e.Kfr.) und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).

Kurz: Wirtschaftliche Berechtigte sind natürliche Personen, die entweder Eigentümer des Unternehmens sind oder sonstige maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Als wirtschaftlich Berechtigter ist derjenige anzusehen, der unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Kapitalanteile hält oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert.

Gern unterstützen wir Sie bei der Eintragung oder beraten Sie bei auftretenden Unsicherheiten.
Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Uwe Schmidt
Rechtsanwalt Uwe Schmidt | SMF Rechtsanwälte u. Steuerberater